4.3.4 Es wäre in dieser Hinsicht insbesondere vertieft zu prüfen, ob die Tochter der Beschwerdeführenden durch die Übernahme des Libero Abonnements für den Schulweg nicht bessergestellt würde als Kinder aus anderen Familien, die zwar keine Sozialhilfe beziehen, aber ebenfalls mit niedrigem Einkommen auskommen müssen. Zu berücksichtigen wäre zudem, dass es den Beschwerdeführenden – soweit sie geltend machen