Der im GBL enthaltene Betrag für Verkehrsauslagen beträgt 6.1% des GBL.38 Zusätzliche, ausgewiesene, regelmässige oder auch einmalige Fahrkosten im Zusammenhang mit der Berufsausübung, mit Freiwilligenarbeit, der Teilnahme an Programmen und Kursen usw. werden unter bestimmten Voraussetzungen ‒ als situationsbedingte Leistungen (SIL) ‒ gesondert übernommen.39