Wenn ihre Tochter als einzige nicht mitmache, würde sie von einem nicht unwichtigen sozialen Zusammenhang ausgeschlossen. Die Kosten für das Abonnement seien angesichts des Betrags für den Grundbedarf nicht tragbar. Dies umso mehr, als dass ihre zweite Tochter nächstes Jahr ebenfalls in G.___ zur Schule gehen werde.33