4. Situationsbedingte Leistungen (SIL) 4.1 Argumentation der Verfahrensbeteiligten 4.1.1 Betreffend die angefochtene Verfügung vom 8. November 2023 machen die Beschwerdeführenden im Wesentlichen geltend, es gelte der Grundsatz, dass der obligatorische Schulbesuch nichts kosten dürfe. Da die Vorinstanz in den vorangegangenen Jahren die Kosten für das Libero Abonnement übernommen habe, seien die Beschwerdeführenden davon ausgegangen, dass der Schulweg von der Sozialhilfe als situationsbedingte Kosten selbstverständlich übernommen würde. Der Schulweg von ca. 5 km sei zu lang, um mit dem Fahrrad zurückgelegt zu werden, insbesondere bei schlechtem Wetter und im Winter.