die Vorinstanz auf ihre Pflicht zur Leistung von persönlicher Hilfe hinzuweisen. Entsprechend wären die Beschwerdeführenden in ihrem Vorhaben von der Vorinstanz beratend, betreuend, vermittelnd und/oder informativ zu unterstützen, sollten sich diese beispielsweise über eine Spitex-Organisation anstellen lassen wollen. Im Rahmen der persönlichen Hilfe erscheint vorliegend zudem die Einrichtung einer Familienbegleitung als angezeigt, die die Familie im Hinblick auf entlastende / unterstützende Massnahmen betreffend die Pflege der Tochter berät und unterstützt (z.B. IV-Assistenzbeitrag, Betreuungsgutschrift, Abklärung behindertengerechte Wohnverhältnisse).