die SKOS-Richtlinien ausgeschlossen. Für die Pflege und Betreuung eines nahen Angehörigen bzw. des eigenen Kindes kann ausschliesslich eine Integrationszulage gewährt werden. Eine solche wird den Beschwerdeführenden durch die Vorinstanz im maximalen Umfang von monatlich je CHF 100.00 gewährt.31