kein Einkommensfreibetrag gewährt wird, da es an der erwarteten Arbeitsleistung fehlt.28 Ferner geht anhand eines Praxisbeispiels der SKOS, in welchem ein Ehepaar zusammen mit seinen zwei Kindern in einem gemeinsamen Haushalt lebt und von der Sozialhilfe unterstützt wird, hervor, dass – wenn ein gesundheitlich stark beeinträchtigtes Kind von der IV eine Hilflosenentschädigung und einen Intensivpflegezuschlag erhält und die Pflege und Betreuung von den Eltern übernommen wird – den pflegenden Elternteilen für ihre Bemühungen eine angemessene Integrationszulage gewährt werden kann, obschon sie dadurch keinen Beitrag für die eigene soziale oder berufliche Integration leisten.29 Aus