Im Weiteren führen die Beschwerdeführenden aus, dass die wertvolle Arbeit pflegender Angehöriger heute breit anerkannt werde. Müsste sie durch Fachleute geleistet und bezahlt werden, könnte sie nie in gleicher Menge und Qualität zum Wohl der behinderten Person geleistet werden. Wäre ihre Tochter in einem Heim, würden dem Gemeinwesen zudem wesentlich höhere Ausgaben anfallen und die Beschwerdeführenden könnten ihre berufliche Integration angehen. Sobald ihre Tochter volljährig werde, stünden ihr alle Leistungen der IV zu und sie könnte mit diesen Leistungen die Beschwerdeführenden anstellen, sofern sie zu Hause wohne. Die IV anerkenne dieses Modell.