Nach Ansicht der Beschwerdeführenden würden die aufwändige Pflege und die hohen IV-Leistungen eine solche Ausnahme legitimieren. Weiter führen die Beschwerdeführenden aus, dass die SKOS gemäss Aussagen «der SKOS Mitarbeiters» (sic!) gegenüber einer früheren Mitarbeiterin der Vorinstanz befürworte, dass eine besondere Pflegetätigkeit (auch gegenüber einem eigenen Kind) als Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden könne. Sofern dies sozialversicherungsrechtlich korrekt gemacht werde, handle «es sich dann