5. Gegen diese beiden Verfügungen haben die Beschwerdeführenden am 24. November 2023 bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragen sie, dass die Einnahmen aus der Hilflosenentschädigung als Einkommen zu taxieren seien und ein Einkommensfreibetrag in angemessener Höhe zu gewähren sei. Ferner stellen die Beschwerdeführenden den Antrag, es seien von der Vorinstanz – wie bis im Sommer 2023 – die Kosten des Libero Abonnements in der Höhe von CHF 79.00 als situationsbedingte Kosten zu übernehmen.6