1. Ihr Gesuch um Gewährung einer CHF 100.00 übersteigenden monatlichen Zulage für die Pflege Ihrer Tochter wird abgewiesen. 2. Die für Ihre Tochter gewährte Hilflosenentschädigung wird bei der Bemessung des Grundbedarfs wie bisher als Einnahme angerechnet. 4. Mit Verfügung vom 8. November 2023 beurteilte die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführenden um situationsbedingte Leistungen folgendermassen5: 1. Ihr Gesuch um Kostenübernahme der monatlichen Auslagen für das Libero Abonnement in der Höhe von CHF 79.00 wird abgewiesen.