Sie hätten auch in der Kollektivunterkunft als Familie zusammen in einem Zimmer gelebt und dennoch den Grundbedarf für Einzelpersonen erhalten. Es sei daher nicht nachvollziehbar, weshalb sie jetzt den Familientarif erhalten würden. Weiter bringt die Beschwerdeführerin vor, dass die CHF 50.00, welche sie jetzt gegenüber dem Grundbedarf in der Kollektivunterkunft mehr erhalte, nicht ausreichen würden, um durch den Monat zu kommen. Sie ersuche daher um Überprüfung ihres Sozialhilfebudgets. 4.3 Beschwerdevernehmlassung vom 13. Dezember 2023