4.2 Beschwerde vom 8. November 2023 Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerde vom 8. November 2023 vor, dass sie seit dem 1. September 2023 einen Grundbedarf in der Höhe von CHF 432.00 erhalte. Zusammen mit ihrer Schwester und ihrer Mutter erhalte sie jetzt das Geld als Familientarif (Dreipersonenhaushalt). Die Familienmitglieder würden ihre Rechnungen individuell bezahlen und aufgrund verschiedener Ernährungsformen auch selbständig kochen. Aufgrund dessen hätte sie lieber den individuellen Tarif (Einpersonenhaushalt). Sie hätten auch in der Kollektivunterkunft als Familie zusammen in einem Zimmer gelebt und dennoch den Grundbedarf für Einzelpersonen erhalten.