25 Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern Nr. 100.2021.26 vom 24. August 2021 E. 2.4 6/10 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2023.GSI.3029 Beschwerdeführerin keine stichhaltigen Argumente gegen die Veränderung vorbringen können. Weiter weist die Vorinstanz auf die Möglichkeit hin, weitere Leistungen (insbesondere situationsbedingte Leistungen) zu beantragen.26