Dieses Arbeitspapier wird gestützt auf die geltenden rechtlichen Grundlagen im Austausch zwischen den regionalen Partnern und der Abteilung Asyl- und Flüchtling (AF) der GSI laufend überprüft, angepasst und ergänzt.11 Bei den Kantonalen Vorgaben und Praxishilfen im Asyl- und Flüchtlingsbereich handelt es sich somit nicht um einen Rechtsatz, sondern um vollzugslenkende Verwaltungsverordnungen, welche eine einheitliche Handhabung des Verwaltungsermessens sicherstellen sollen.12 Verwaltungsverordnungen entfalten grundsätzlich nur im Verhältnis zwischen übergeordneter und untergeordneter Verwaltungseinheit verpflichtende Wirkung.