3. Dem beigelegten Grundlagenbudget vom 9. Oktober 2023 ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin einen Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL, fortan: Grundbedarf) für Personen in individuellen Unterkünften in einem Dreipersonenhaushalt von CHF 431.65 pro Monat erhält. 4. Gegen diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin am 8. November 2023 bei der Ge- sundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt sie sinngemäss, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei ihr der Grundbedarf für Personen in einem Einpersonenhaushalt zu gewähren.