2. Mit Verfügung vom 11. Oktober 2023 verfügte die Vorinstanz aufgrund des Auszugs der Beschwerdeführerin aus der Kollektivunterkunft in eine individuelle Unterkunft Folgendes: 1. Ihr Sozialhilfebudget ändert sich per 1.09.2023 aufgrund der veränderten persönlichen Verhältnisse. 2. Die Berechnung der Sozialhilfeleistungen und deren Aufteilung auf die einzelnen Budgetposten wollen Sie bitte dem beiliegenden Grundlagenbudget Oktober 2023 vom 9.10.2023 entnehmen, welches einen integrierten Bestandteil der vorliegenden Verfügung darstellt.