7/9 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2023.GSI.3020 6. Ergebnis Nach dem Geschriebenen sind die Verfügungen der Vorinstanz vom 27. Oktober 2023 rechtmässig und nicht zu beanstanden. Die Beschwerde vom 6. November 2023 ist daher abzuweisen. 7. Kosten