Letztlich sei es unglaubwürdig, dass eine (Ur-)Grossmutter, welche zusammen mit ihrer Enkelin und ihren Urgrosskindern lebe, separat koche und einen eigenen Haushalt führe. Es lägen somit klare Indizien für eine familienähnliche Lebensgemeinschaft und somit für einen Fünfpersonenhaushalts vor und folglich sei die Berechnung des Grundbedarfs korrekt vorgenommen worden.29 5. Würdigung