Die Ausübung und die Finanzierung der Haushaltsfunktionen (Wohnen, Essen, Waschen, Reinigen usw.) erfolgt vorwiegend getrennt.20 Indizien für eine Zweck-Wohngemeinschaft sind etwa eine weitgehende räumliche Trennung der benutzten Räume, häufige Abwesenheit der Mitbewohnenden, das Bewohnen einer Mansarde mit Mitbenützung der Küche oder ein Untermietverhältnis.21 Keine Zweck-Wohngemeinschaften sind hingegen familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaften.