Eine allfällige Abweichung müsste deshalb begründet werden.17 Die nachfolgend im Zusammenhang mit der Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe relevanten Konkretisierungen der Kantonalen Vorgaben und Praxishilfen im Asyl- und Flüchtlingsbereich erweisen sich als überzeugende Konkretisierungen der rechtlichen Vorgaben und als dem Einzelfall angepasste und gerecht werdende Auslegung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, weshalb keine Gründe vorliegen, um von den Kantonalen Vorgaben und Praxishilfen im Asyl- und Flüchtlingsbereich abzuweichen.