Diese verfassungsmässigen Ansprüche werden durch die kantonale Gesetzgebung konkretisiert, vorliegend das SAFG und das SHG11 sowie die dazugehörenden Verordnungen (SAFV12, SADV13 und SHV14). Weiter werden die gesetzlichen Grundlagen konkretisiert durch die Kantonalen Vorgaben und Praxishilfen im Asyl- und Flüchtlingsbereich (Version 13 vom 14. November 2021).