2. Mit drei Budgetverfügungen vom 27. Oktober 2023 legte die Vorinstanz den Grundbedarf für den Lebensunterhalt der Beschwerdeführerin für die Monate September, Oktober und November 2023 aufgrund eines Fünfpersonenhaushaltes auf monatlich CHF 336.80 fest.3 3. Gegen diese Verfügungen hat die Beschwerdeführerin am 6. November 2023 bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt sie sinngemäss, die Verfügungen seien aufzuheben und es sei ihr der Grundbedarf für Personen in einem Einpersonenhaushalt zu gewähren. 4