Der Beschwerdeführer habe den Wunsch geäussert, zu einem Psychiater zu gehen. Suizidale Gedanken könne er aber klar verneinen, jedoch würde er sich häufiger die Frage nach dem Sinn des Lebens stellen. Die psychische Belastung, welche vor allem durch das Erlebte im Zusammenhang mit der aktuellen Lebenssituation in der Kollektivunterkunft aggraviert werde, stehe weiterhin im Vordergrund. Der Beschwerdeführer habe jede Nacht schlimme Albträume von Hinrichtungen und anderen schlimmen Bildern. Er könne somit nicht schlafen und würde immer wieder in eine Spirale von Schlaflosigkeit, Erschöpftheit und Kopfschmerzen rutschen.