Gemäss einem Telefonat mit der Kollektivunterkunft sei aktuell keine Änderung der Wohnsituation möglich. Bezüglich der Konsultation vom 3. Januar 2023 ist im Sprechstundenbericht festgehalten, dass der Beschwerdeführer bis zwei Tage vor der Sprechstunde bei einer Bekannten untergebracht gewesen sei. In dieser Zeit habe er sich gut gefühlt und keine Albträume gehabt. Seit den letzten zwei Tagen in der Kollektivunterkunft habe er wieder Kopfschmerzen entwickelt, welche nach Spaziergängen jedoch sistiert hätten. Ausserdem habe er Zahnschmerzen bekommen. Der Beschwerdeführer habe den Wunsch geäussert, zu einem Psychiater zu gehen.