45 Abs. 1 SAFV).16 Zur Beurteilung, ob eine spezifische individuelle Verletzlichkeit vorliegt, sind nachfolgend in einem ersten Schritt das der Beschwerdeinstanz vorliegende psychiatrische Empfehlungsschreiben der Psychiatrie F.___ vom 4. Juli 2023 (fortan: Empfehlungsschreiben) sowie der Sprechstundenbericht des Medizinischen Zentrums D.___ vom 3. Januar 2023 (fortan: Sprechstundenbericht) zu würdigen und anschliessend die Umstände zu beleuchten, die zu einer spezifischen individuellen Verletzlichkeit führen und damit eine Unterbringung in einer Kollektivunterkunft unzumutbar machen könnten.