4.2 In der Beschwerde vom 23. Oktober 2023 führt der Beschwerdeführer aus, er leide schon seit der Unterbringung in einem Sechserzimmer an ständigen Schlafproblemen. Aufgrund dieser Schlafprobleme habe der Beschwerdeführer einen Psychiater konsultiert, welcher gefordert habe, dass er allein sein können soll, was jedoch nicht umsetzbar gewesen sei. Nach einiger Zeit sei er dann in einer anderen Kollektivunterkunft in ein Zweierzimmer verlegt worden. In der neuen Unterkunft hätten sich seine Probleme noch mehr verschlimmert, weshalb er in die psychiatrische Abteilung überwiesen worden sei. Auch heute sei er noch in psychiatrischer Behandlung.