4. Aufgrund der beschriebenen Probleme ist der Beschwerdeführer am 11. Januar 2023 in die Kollektivunterkunft E.___ in ein Zweierzimmer umgezogen. Da sich seine Situation verschlechterte, wurde der Beschwerdeführer vom 23. Januar bis zum 2. März 2023 stationär in der Psychiatrie G.___ behandelt. Anschliessend war der Beschwerdeführer wieder in der Kollektivunterkunft E.___ wohnhaft, wobei er ergänzend zur psychologischen Behandlung mehrmals für vorübergehende Entlastungsaufenthalte zu seiner Schwester zog.4