Auch hätte der Beschwerdeführer eine Verwarnung des Arbeitgebers in Kauf nehmen können, indem er trotz der Aufforderung seines Arbeitgebers nicht zur Arbeit erschienen wäre mit der Begründung, er sei krank und er werde gestützt auf Art. 26 des L-GAV61 ab dem vierten Tag ein ärztliches Zeugnis vorlegen.