5.3 Der Beschwerdeführer bringt zusammengefasst vor, er habe nicht aus eigenem Antrieb, sondern aufgrund der vom Arbeitgeber erzeugten Situation und zum Schutz seiner Gesundheit gestützt auf Art. 337 Abs. 1 und 2 OR gekündigt.58 Der Beschwerdeführer macht damit sinngemäss triftige Gründe geltend, die zu seiner fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses geführt hätten. Nachfolgend ist somit zu prüfen, ob triftige Gründe für die Kündigung des Beschwerdeführers vorliegen.