9/13 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2023.GSI.2920 hat und seinen Lebensunterhalt nicht anderweitig finanzieren kann, fristlos gekündigt. Ohne die Kündigung hätte er bis zum 31. Oktober 2023 ein gesichertes Erwerbseinkommen gehabt und damit knapp zwei Monate lang selbstständig für seinen Lebensunterhalt aufkommen können.