Die Kürzung hat sowohl in persönlicher als auch in sachlicher und zeitlicher Hinsicht in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten zu stehen. So kann ein bestimmtes Verhalten je nach Umständen bei einer unterstützten Person eine leichte Pflichtverletzung darstellen, während es bei einer anderen Person als mittlere Pflichtverletzung einzustufen ist.52 Kürzungen müssen zeitlich befristet sein. Die Dauer der Kürzung erfolgt je nach Fehlverhalten der unterstützten Person. Sie kann während maximal zwölf Monaten angeordnet werden. Bei Kürzungen von 20% und mehr ist die Kürzung in jedem Fall auf maximal sechs Monate zu befristen und dann zu überprüfen.53 5. Würdigung