Eine selbstverschuldete Bedürftigkeit liegt primär dann vor, wenn eine zumutbare Arbeitsstelle ohne plausible Begründung abgelehnt oder ein bestehendes, zumutbares Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer ohne Anschlusslösung gekündigt wurde.49 Zumutbar ist eine Arbeit, die dem Alter, dem Gesundheitszustand, den persönlichen Verhältnissen und den Fähigkeiten der bedürftigen Person angemessen ist.50 4.4.3 Kündigt die unterstützte Person ohne triftige Gründe ein zumutbares Arbeitsverhältnis, ohne eine Anschlusslösung zu haben und wird sie dadurch sozialhilfeabhängig, kann die wirtschaftliche