liefert es Entscheidungsgrundlagen für die Rechtsanwendung und dient damit der transparenten und willkürfreien Praxis.42 Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts ist das BKSE-Handbuch im Sinn einer Vollzugshilfe bei der Rechtsanwendung dann zu berücksichtigen, wenn es im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht und diese auf überzeugende und praktikable Art und Weise konkretisieren.43 Das BSKE-Handbuch dient der Auslegung des SHG44 und der SHV45 und ist damit vor allem in der ordentlichen Sozialhilfe anwendbar. Da der Wortlaut des im vorliegenden Fall anwendbaren46 Art. 23 Abs. 1 Bst. e SAFG grundsätzlich demjenigen von Art.