2. Streitgegenstand Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 12. Oktober 2023. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die durch die Vorinstanz verfügte Kürzung des GBL um 7.5 % während drei Monaten rechtmässig und verhältnismässig ist. 3. Argumente der Verfahrensbeteiligten