5.2.2 Es ist unbestritten, dass die Vorinstanz das deklarierte Barvermögen von EUR 11’000.00 sowie das von der Beschwerdeführerin auf UAH 150’000.00 geschätzte Vermögen mit dem Vermerk «kein Zugriff Firmenkonto» auf dem Notariatskonto nicht im Budget berücksichtigt hat. Zumindest die EUR 11’000.00 blieben somit ohne Verschulden der Beschwerdeführerin unberücksichtigt.