5.2.1 Auf Antrag hin kann in Härtefällen auf eine Rückerstattung ganz oder teilweise verzichtet werden (Art. 43 Abs. 3 SHG). Vorliegend hat die Beschwerdeführerin, die zwar keine juristische 37 Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) 38 Kantonale Vorgaben und Praxishilfen im Asyl- und Flüchtlingsbereich Ziff. 4.2.4. 39 Sozialhilfeantrag vom 5. Mai 2022 (Vorakten)