Sollte das Konto tatsächlich einer juristischen Person gehören, müsste – obwohl die Beschwerdeführerin dies bestreitet – davon ausgegangen werden, dass sie Inhaberin der juristischen Person ist und somit trotzdem ein, wenn auch indirekter, Zugriff gegeben ist, wie dies die entsprechenden Überweisungen auf die Kreditkarte zeigen. Somit hätte die Beschwerdeführerin das Guthaben auf dem Notariatskonto für ihren Lebensunterhalt und jenen ihrer Kinder verwenden müssen, das heisst, die Vorinstanz hätte das Vermögen auf dem Notariatskonto von UAH 303’155.80, umgerechnet CHF 9’763.75, Sinne des Subsidiaritätsprinzips als Vermögen im Budget anrechnen müssen.