Ihr Ehemann habe bei seiner Rückkehr in die Ukraine am 3. Mai 2022 einen Betrag in Hrywnja (UAH) mitgenommen, da er zu diesem Zeitpunkt keine bezahlte Arbeit gehabt und finanzielle Unterstützung benötigt habe. Die Beschwerdeführerin gibt an, dass sich das Auto weiterhin in ihrem Besitz befinde, jedoch ihrem Ehemann als Sicherheit für seine finanzielle Unterstützung für ihren Aufenthalt sowie den Aufenthalt ihrer Kinder überlassen worden sei. Ergänzend führt die Beschwerdeführerin aus, sie seien am 13. März 2022 auf Einladung einer Lehrerfamilie in die Schweiz gekommen.