6/15 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2023.GSI.2896 ist auf jeden Fall zu gewährleisten.24 Die Höhe der Verrechnung inklusive einer allfälligen Sanktion darf nicht weiter gehen als die maximal zulässige Limite für Leistungskürzungen (30 % des Grundbedarfs).25 4. Argumente der Verfahrensbeteiligten