Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 22. September 2023. Darin hat die Vorinstanz gegenüber der Beschwerdeführerin eine Rückerstattung von CHF 24’885.40, zahlbar in 225 monatlichen Raten in Höhe von CHF 110.40 sowie einer Rate in Höhe von CHF 45.40, verfügt. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz die Beschwerdeführerin zu Recht zur Rückerstattung von CHF 24’885.40, zahlbar in 226 monatlichen Raten, verpflichtet hat. 3. Rechtliche Grundlagen 3.1 Allgemeines