9. Mit Eingabe vom 20. November 2023 reichte die Vorinstanz eine Beschwerdevernehmlassung sowie die Vorakten ein. In der Beschwerdevernehmlassung beantragte die Vorinstanz sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. 10. Mit Verfügung vom 27. Mai 2024 hat die Rechtsabteilung die Beschwerdeführerin und die Vorinstanz aufgefordert, zu verschiedenen Punkten Stellung zu nehmen. Zudem wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, Dokumente und Übersetzungen bereits eingereichter Dokumente nachzureichen. 11. Mit Eingabe vom 5. Juni 2024 hat die Vorinstanz eine Stellungnahme eingereicht.