6. Mit Eingabe vom 20. Oktober 2023 hat die Beschwerdeführerin gegen die Verfügung vom 22. September 2023 bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt sie die Aufhebung der Verfügung. 7. Die Rechtsabteilung des Generalsekretariats, welche die Beschwerdeverfahren für die GSI leitet,7 ersuchte die Vorinstanz mit Instruktionsverfügung vom 25. Oktober 2023, eine Beschwerdevernehmlassung und die Vorakten einzureichen. 8. Per 1. November 2023 wurde die Beschwerdeführerin zusammen mit ihren beiden minderjährigen Kindern von der Asylsozialhilfe abgelöst. 8