und das Vermögen von UHA [sic] 303’155.79 auf dem Auslandskonto ___ abzüglich den Vermö- gensfreibetrag von CHF 1 ’000.00 (5 angemeldete Personen auf Sozialhilfeantrag 05. Mai 2023) der B.___ zurückzuerstatten. 2. Die Rückerstattung erfolgt in Raten entsprechend der Rückerstattungsvereinbarung vom 18. August 2023.5 Der von der Beschwerdeführerin nicht unterzeichneten Rückerstattungsvereinbarung vom 18. August 2023, auf die in Dispositivziffer 2 der Verfügung vom 22. September 2023 verwiesen wird, ist Folgendes zu entnehmen: