2. Die Beschwerdeführenden werden für den Betrag von CHF 2’407.15 rückerstattungspflichtig. Dieser Betrag ist in 32 Raten à CHF 73.60 sowie einer 33. Rate à 51.95 zu begleichen. Die erste Rate wird 30 Tage nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides fällig. Die darauffolgenden Raten werden jeweils per Ende eines Monates fällig. Die Vorinstanz wird aufgefordert, die Raten jeweils in Rechnung zu stellen respektive mit dem Grundbedarf zu verrechnen. 3. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 1’500.00, werden der Vorinstanz zur Bezahlung auferlegt.