Höhe der Raten von CHF 73.60 entspricht rund 10 % des Grundbedarfs der Beschwerdeführenden. Die Beschwerdeführenden haben unrechtmässig wirtschaftliche Hilfe im Umfang von CHF 4’814.30 bezogen. Dies ergäbe bei einer Ratenhöhe von CHF 73.60 eine Rückerstattungsdauer von 66 Monaten respektive Fünfeinhalbjahre. Diese Rückerstattungsdauer erscheint aufgrund der gesamten Umstände, 10 % tieferer Grundbedarf, fehlendes Verschulden der Beschwerdeführenden und diverse Fehler der Vorinstanz, als unbillig und ist auf die Hälfte zu reduzieren, was einem Rückerstattungsbetrag von CHF 2’407.15 entspricht.