Zwischen Juni 2022 und Juni 2023 haben die Beschwerdeführenden fünf Mal Geld vom Rentenkonto der Beschwerdeführerin auf das Konto des Beschwerdeführers überwiesen.30 Der Gesamtbetrag dieser Überweisungen beläuft sich auf CHF 99.30. Die Transaktionen stellen nachweislich eine Verschiebung von Vermögen zwischen Bankkonten der Beschwerdeführenden dar und sind keine Einnahmen. 5.1.6 Zwischenfazit