Der Beschwerdeführer geniesst als Kriegsveteran in seinem Heimatland Vorzugskonditionen betreffend Nebenkosten. Aus diesem Grund läuft die Nebenkostenabrechnung der Liegenschaft seines Schwiegersohnes auf seinen Namen. Der Beschwerdeführer begleicht deshalb die Nebenkosten für den Schwiegersohn, der diese dem Beschwerdeführer zurückerstattet. Die Überweisungen des Schwiegersohnes für die Nebenkosten belaufen sich im fraglichen Zeitraum insgesamt auf UAH 62’150.00 respektive nach Umrechnung der Vorinstanz auf CHF 1’621.50. Dem stehen Zahlungen des Beschwerdeführers für Nebenkosten im Umfang von UAH 65’017.87 gegenüber.