Der Betrag von CHF 6’907.60 setzt sich aus den Altersrenten der Beschwerdeführenden, Unterstützungszahlungen des Bürgermeisters der Heimatstadt der Beschwerdeführenden, den Zahlungen des Schwiegersohnes für die Nebenkosten der Liegenschaft im Heimatland, den Zahlungen des Schwiegersohnes für die Geschenke sowie aus den Zahlungen vom Konto der Beschwerdeführerin auf das Konto des Beschwerdeführers zusammen. Nachfolgend ist zunächst zu prüfen, ob die Beschwerdeführenden unrechtmässig wirtschaftliche Hilfe im Umfang von CHF 6’907.60 bezogen haben, sprich ob die genannten Zahlungen als Einnahmen im Budget hätten berücksichtigt werden müssen, und anschliessend, ob sie als Folge