4.2 Die Beschwerdeführenden führen in ihrer Beschwerde vom 20. Oktober 2023 aus, dass sie am 8. Juni 2022 ein Gesuch um Sozialhilfe eingereicht hätten. Dieses habe die nötigen Informationen zur finanziellen Situation der Beschwerdeführenden, insbesondere betreffend monatliche Altersrenten im Umfang von CHF 400.00, enthalten. Im Rahmen eines zweiten Gesprächs am 24. Mai 2023 mit der Vorinstanz hätten sie erklärt, dass sie von ihrem Schwiegersohn regelmässig Zahlungen erhalten würden. Diese gehörten aber nicht ihnen, sondern ihrem Schwiegersohn und würden ausschliesslich dazu dienen, Rechnungen für die Liegenschaft im Heimatland zu begleichen.